- An das Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (LfU), wenn es um den gewerblichen Einsatz oben genannter Maschinen und Geräte geht,
- an Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, wenn es um den nicht-gewerblichen Einsatz oben genannter Maschinen und Geräte geht.