An die Straßenverkehrsbehörden in den:
- Kreisen und kreisfreien Städten,
- Städten und Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern,
- amtsfreien Städten und Gemeinden mit bis zu 20.000 Einwohnern
- Ämtern,
oder an den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein.