Beim Anklicken der Sprachfunktion wird eine Verbindung mit Google hergestellt und Ihre personenbezogenen Daten werden an Google weitergeleitet!

Verwaltungsleistung suchen


Walderzeugnisse: Gewerbliches Sammeln - Erlaubnis


Wer wild lebende Pflanzen, zum Beispiel Pilze, gewerbsmäßig sammeln oder verarbeiten möchte, benötigt eine Erlaubnis.


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie wild lebende Pflanzen – zum Beispiel im Wald, wie Pilze, Beeren und Kräuter, gewerbsmäßig sammeln oder verarbeiten möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis des jeweiligen Grundstückseigentümers. Handelt es sich dabei um besonders geschützte Pflanzen im Sinne des Naturschutzrechts, benötigen Sie zudem eine Ausnahmegenehmigung durch die zuständige Stelle.

Privatrechtliches Eigentum und die Vorschriften des öffentlichen Rechts müssen dabei eingehalten werden.


An wen muss ich mich wenden?
  • Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin und
  • Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung
  • Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz, wenn es sich um Pflanzen im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer handelt.
Was sollte ich noch wissen?

Gemäß Bundesnaturschutzgesetz hat die Entnahme pfleglich zu erfolgen. Sie darf den Bestand der betreffenden Art vor Ort nicht gefährden und den Naturhaushalt nicht erheblich beeinträchtigen.


Webseiten-ID: 20042104