An die Untere Wasserbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt.
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Wer eine prüfpflichtige Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen errichten oder wesentlich ändern will oder an dieser Anlage Maßnahmen ergreifen will, die zu einer Änderung der Gefährdungsstufe führen, hat dies der zuständigen Behörde mindestens sechs Wochen im Voraus schriftlich anzuzeigen.
An die Untere Wasserbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt.
Die Anzeige muss Angaben enthalten
Genaue Informationen hierzu erhalten Sie bei der Unteren Wasserbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt.
Die Anzeige ist mindestens sechs Wochen im Voraus schriftlich an die Untere Wasserbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt zu richten.
Formulare sind auf der Homepage der Unteren Wasserbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt als Download verfügbar.
Nicht anzeigepflichtig ist das Errichten von
Weitere Informationen finden Sie bei:
Webseiten-ID: 20042104
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
+49 (0)4121 - 4502-0
info@kreis-pinneberg.de
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