Zunächst besuchen Sie einen mindestens 2,5-tägigen Lehrgang bei einem anerkannten Veranstalter.
- In der Regel werden Sie durch den Schulungsveranstalter zur Prüfung bei der Industrie und Handelskammer (IHK) angemeldet. Wenn nicht, melden Sie sich online oder schriftlich bei der IHK an.
- Die IHK führt die Prüfung durch. Dies erfolgt in der Regel direkt im Anschluss an den Lehrgang in den Räumen des Veranstalters.
- Die Prüfung ist bestanden, wenn die auf den Prüfungsbogen angegebenen Fehlerzahl nicht überschritten wurde.
Nach bestandener Prüfung stellt die IHK Ihnen die ADR-Schulungsbescheinigung aus und Sie können tätig werden.