Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein
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Wer Tiere oder Erzeugnisse gewerblich in andere EU-Staaten exportieren möchte, benötigt eine Erlaubnis.
Wenn Sie gewerblich
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein
Die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen ist sichergestellt.
Da von Fall zu Fall unterschiedliche Unterlagen vorzulegen sind, wird empfohlen sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.
Die Erlaubnis ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung. Genaue Auskunft hierüber erteilt die zuständige Stelle.
Die behördliche Zulassung hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.
Anträge auf Erteilung beziehungsweise Genehmigung gemäß Binnenmarkt-Tierseuchenschutz-Verordnung können ohne bestimmte Formvorgaben an die zuständige Behörde gerichtet werden.Anträge können formlos gestellt werden.
Webseiten-ID: 20042104
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
+49 (0)4121 - 4502-0
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