An die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK).
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Wer ein Unternehmen des Straßenpersonenverkehrs führen möchte, muss eine entsprechende Fachkundeprüfung nachweisen.
Wenn Sie ein Unternehmen des Straßenpersonenverkehrs führen wollen, müssen Sie fachlich geeignet sein.
Die fachliche Eignung können Sie nachweisen durch eine
oder durch folgende Bildungsabschlüsse:
Wird Ihr Abschluss anerkannt, erhalten Sie eine Fachkundebescheinigung.
An die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK).
Prüfungszeugnis.
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Fassung des Gebührentarifs der IHK. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die IHK.
Das für die Anerkennung notwendige Antragsformular erhalten Sie bei der IHK.
Webseiten-ID: 20042104
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
+49 (0)4121 - 4502-0
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