An die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK).
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Ein Unternehmen des Taxen- und Mietwagenverkehrs darf nur führen, wer fachlich geeignet ist.
Wenn Sie ein Unternehmen des Taxen- und Mietwagenverkehrs führen wollen, müssen Sie fachlich geeignet sein. Wenn Sie eine praktische Erfahrung von mindestens drei Jahren in leitender Funktion in einem solchen Unternehmen nachweisen, ist ein anderweitiger Nachweis der fachlichen Eignung, z.B. durch eine Prüfung, nicht nötig.
Wird Ihre Tätigkeit anerkannt, erhalten Sie eine Fachkundebescheinigung.
An die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK).
Nachweis der leitenden Tätigkeit.
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Fassung des Gebührentarifs der IHK. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die IHK.
Das Ende dieser Tätigkeit darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.
§ 7 Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV).
Das für die Anerkennung notwendige Antragsformular erhalten Sie bei der IHK.
Webseiten-ID: 20042104
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
+49 (0)4121 - 4502-0
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