An die zuständige Industrie- und Handwerkskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK).
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Sofern Bundeswehr oder THW wirtschaftlich tätig werden, benötigen sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Grundsätzlich ist der Bundeswehr und dem Technischen Hilfswerk (THW) das Arbeiten auf wirtschaftlichem Gebiet untersagt, da ein Wettbewerb mit der gewerblichen Wirtschaft unerwünscht ist.
Sollen ausnahmsweise wirtschaftliche Leistungen erbracht werden (z.B. in Form von Hilfsleistungen), erfordern diese eine Bescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) und/oder Handwerkskammer (HWK), dass die Arbeiten keine wirtschaftlich beeinträchtigenden oder nachteiligen Auswirkungen auf Betriebe der gewerblichen Wirtschaft haben (Unbedenklichkeitsbescheinigung).
Wirtschaftliche Leistungen können zum Beispiel sein:
An die zuständige Industrie- und Handwerkskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK).
Angaben über
Der Antrag kann formlos schriftlich oder per E-Mail gestellt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der IHK Schleswig-Holstein.
IHK - Wirtschaftliche Tätigkeit von öffentlichen Einrichtungen
Webseiten-ID: 20042104
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
+49 (0)4121 - 4502-0
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