An die Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord.
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Die Ausführung von Arbeiten in Druckluft muss bei der Staatlichen Arbeitsschutzbehörde angezeigt werden.
Wenn Sie als Arbeitgeber Arbeiten in Druckluft ausführen wollen, müssen Sie dies nach der Verordnung über Arbeiten in Druckluft (DruckLV) der zuständigen Behörde anzeigen.
Sind nach Erstattung der Anzeige Veränderungen gegenüber dem Inhalt der Anzeige oder der Unterlagen eingetreten oder vorgesehen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde unverzüglich schriftlich anzeigen.
An die Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord.
In der Anzeige sind anzugeben:
Der Anzeige sind als Unterlagen beizufügen:
Die Anzeige muss spätestens 2 Wochen vor Beginn der Arbeiten erfolgen.
§ 3 Verordnung über Arbeiten in Druckluft (Druckluftverordnung - DruckLV).
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25337 Elmshorn
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