Die Abnahme einer Sachkundeprüfung kann entweder durch die zuständige Behörde oder durch eine anerkannte Prüfungseinrichtung erfolgen.
Die Durchführung der Prüfung orientiert sich an den Regelungen der Bekanntmachung zum Sachkundenachweis gemäß der Chemikalien-Verbotsverordnung und dem „Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder für die Sachkundeprüfung nach der Chemikalien-Verbotsverordnung“