An die Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes Schleswig-Holstein bei dem Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages.
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Unabhängige Stelle für die Wahrnehmung der Belange der in Schleswig-Holstein lebenden Flüchtlinge, Asylsuchenden und Zuwanderer.
Es gibt in Schleswig-Holstein eine übergreifende, unabhängige Stelle für die Wahrnehmung der Belange der in Schleswig-Holstein lebenden Flüchtlinge, Asylsuchenden und Zuwanderinnen und Zuwanderer. Ein Hauptanliegen ist daneben die Förderung der gesellschaftlichen Integration der auf Dauer in Schleswig-Holstein lebenden Ausländerinnen und Ausländer und Aussiedlerinnen und Aussiedler.
Das Angebot des Beauftragten umfasst die
Weitere Informationen siehe auch https://www.landtag.ltsh.de/beauftragte/fb und https://www.facebook.com/zuwanderungsbeauftragtersh
An die Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes Schleswig-Holstein bei dem Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages.
Alle Unterlagen, die das ausländerrechtliche Verfahren betreffen.
Gesetz über die Beauftragte oder den Beauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen (FlüBeauftrG SH).
Die Beauftragte wird nicht tätig, soweit die Härtefallkommission des Landes, die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten oder der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages oder Schleswig-Holsteinischen Landtages mit der Angelegenheit befasst sind oder in der Vergangenheit befasst waren.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Die Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen
Webseiten-ID: 20042104
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
+49 (0)4121 - 4502-0
info@kreis-pinneberg.de
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