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Quelle: Redaktion Stadt Kiel (Individualleistung Stadt Kiel)
Die Hörnbrücke ist eine dreigliedrige Faltbrücke (Dreifeldzugklappbrücke), die Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen eine Überquerung der Kieler Hörn ermöglicht. Zu bestimmten Zeiten allerdings wird die Brücke geöffnet (hochgeklappt) und ist damit für Fußgänger*innen oder Fahrradfahrer*innen nicht nutzbar.
Bei Brückenöffnungen gibt es für Fußgänger*innen oder Radfahrer*innen eine Wartezeit von ungefähr 15 Minuten, wobei mit außerplanmäßigen Brückenöffnungen für die Fördeschifffahrt gerechnet werden muss.
Beachten Sie bitte, dass vor der Abfahrt der Norwegenfähren (Color Line) von 13:30 Uhr bis 14:00 Uhr keine Brückenöffnungen erfolgen, d. h. Fußgänger*innen oder Fahrradfahrer*innen können die Brücke in dieser Zeit nutzen.
Schiffsführer*innen, die die Brücke hochgeklappt haben möchten, um in die Hörn einzufahren oder diese zu verlassen, melden sich bitte 20 Minuten vor der beabsichtigten Passage beim Brückenpersonal telefonisch unter der Nummer +49 431 37593922. Bitte beachten Sie die Dienstzeiten des Brückenpersonals (Montag - Freitag: 07.00 Uhr bis 15.30 Uhr). Wenn am Sonnabend oder Sonntag Brückenöffnungen gewünscht sind, sind diese spätestens Freitag bis 15.30 Uhr beim Brückenpersonal zu beantragen.
Die Benutzung der Hörnbrücke ist gebührenfrei.
Öffnungszeiten der Hörnbrücke vom 21.10.2024 bis zum 25.03.2025
Montag – Freitag: Bedarfsöffnungen für die Schifffahrt nach Anmeldung beim Brückenpersonal - Tel. 0431/ 37593922 - während der Dienstzeiten (7.00 - 15.30 Uhr)
Sonnabend/ Sonntag: Bedarfsöffnungen für die Schifffahrt nach Anmeldung beim Brückenpersonal bis spätestens Freitag um 15.30 Uhr.
Keine Brückenöffnungen vom 24.12.2024 bis einschließlich 01.01.2025!
Darüber hinaus wird die Hörnbrücke zur Aufrechterhaltung eines störungsfreien Betriebes bedarfsweise geöffnet.
Webseiten-ID: 20042104
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
+49 (0)4121 - 4502-0
info@kreis-pinneberg.de
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