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Korruption hat eine lange Geschichte, ist weltumspannend und kennt viele Gesichter. Grob vereinfacht handelt es sich um das Zusammenwirken von Tätern zum eigenen Vorteil. Schäden erleidet die betroffene Organisation (hier also die Kreisverwaltung Pinneberg) und oft auch Unternehmen (z.B. Mitbieter bei Vergaben) sowie die Allgemeinheit aufgrund von Folgewirkungen. Zudem entstehen durch Vertrauensverluste und negative Vorbildwirkung immaterielle Schäden.

Es liegt in der Natur der Sache, dass Korruption im Verborgenen stattfindet. Daher liegen keine konkreten Daten und Fakten für Fallzahlen, Schadenshöhen oder sonstige messbare Auswirkungen vor.


Korruption wirkungsvoll zu vermeiden, ist der Kreisverwaltung Pinneberg seit vielen Jahren ein Anliegen. Korruptionsprävention wendet sich an die gesamte Verwaltung und spricht sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an. Alle Beschäftigten der öffentlichen Verwaltung sind Amtsträger, an die erhöhte Anforderungen gestellt werden. Es sollte selbstverständlich sein, das individuelle Handeln an einer sachlichen Dienstausübung auszurichten und allen Anschein angreifbaren Verhaltens zu vermeiden. Der sog. „Verhaltenskodex gegen Korruption“ bietet Orientierung und Information für Beschäftigte.

Führungskräfte sind darüber hinaus gefordert, sich umfassend und intensiv mit den Zielen der Korruptionsprävention vertraut zu machen und diese in ihrer nachgeordneten Organisation umzusetzen. Dies gilt in besonderem Maße bei Tätigkeiten mit erhöhter Korruptionsgefährdung.

Weitergehende Informationen zur Korruptionsprävention beinhaltet der ausführliche „Leitfaden zur Korruptionsprävention“ mit Anlagen, der viele Aspekte rund um das Thema aufgreift.

Für die Kreisverwaltung Pinneberg hat der Kreistag eine Antikorruptionsbeauftragte bestellt. Diese Funktion umfasst im Wesentlichen:

  • Ansprechpartner/in für Beschäftigte, Führungskräfte und Dienststellenleitung sowie für Bürger
  • Aufklärung und Beratung von Beschäftigten, Führungskräften, Dienststellenleitung
  • Beobachtung und Bewertung von Korruptionsanzeichen
  • Mitwirkung bei der Fortbildung

Die Antikorruptionsbeauftragte ist weisungsungebunden und unterliegt der Schweigepflicht. Disziplinarbefugnisse sind mit der Rolle nicht verbunden. 

Beschäftigte können sich mit Anliegen aller Art persönlich, telefonisch oder per Mail an die Antikorruptionsbeauftragte wenden. Zu diesem Zweck ist eine eigene E-Mail Adresse unter dem Namen antikorruptionsbeauftragte@kreis-pinneberg.de eingerichtet. Eine sensible Behandlung wird zugesichert.


Ihre Ansprechperson/en

Frau Springer

Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt (04)

Leitung | Antikorruptionsbeauftragte

Heinrich-Hertz-Straße 32 (Gewerbepark)

25336 Elmshorn

Telefon:  04121/ 4502-1013

Fax:  04121/ 4502-91013

E-Mail:  b.springer@kreis-pinneberg.de


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