Beim Anklicken der Sprachfunktion wird eine Verbindung mit Google hergestellt und Ihre personenbezogenen Daten werden an Google weitergeleitet!
Kinder, Jugendliche und Schüler*innen können Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes beanspruchen, wenn sie Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch – SGB XII (Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt) oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.
Bei einem Leistungsbezug nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch – SGB II (Bürgergeld) ist das Jobcenter zuständig.
Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Bildungs- und Teilhabepaket finden Sie unter https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Grundsicherung-Arbeitslosengeld-II/Bildungspaket/Leistungen/leistungen-bildungspaket_art.html
Fachdienst Soziales (FD 35)
Team Soziale Sicherung (35-2)
Bildungskarte
Telefon: 04121/ 4502-3554
Fax: 04121/ 4502-93554
E-Mail: Bildungskarte@kreis-pinneberg.de
Raum: 2.241
Fachdienst Soziales (FD 35)
Team Pflege (35-3)
Fachdienst Soziales (FD 35)
Team Soziale Sicherung (35-2)
Bildungskarte
Telefon: 04121/ 4502-3664
Fax: 04121/ 4502-93664
E-Mail: Bildungskarte@kreis-pinneberg.de
Raum: 2.241
Webseiten-ID: 5206