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Die DIN 1986 Teil 30 hat das Ziel, die bestehenden Abwasseranlagen in ihrem Bestand zu sichern, den Boden, das Grundwasser und die Trinkwasserversorgung vor Verunreinigungen aus undichten Leitungen zu schützen. Des weiteren soll das Eindringen von Grundwasser in die Leitungen verhindert werden, damit die Betriebskosten der Kläranlagen und somit auch die Abwassergebühren nicht unnötig ansteigen.
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der Träger der Abwasserbeseitigungspflicht, der Landesregierung Schleswig-Holstein sowie des azv Südholstein.
Informationen zu den bestehenden Wasserschutzgebieten im Kreis Pinneberg können Sie im Geoportal entnehmen.
Fachdienst Umwelt (FD 26)
Team Wasser (26-3)
rechtliche Fragen
Fachdienst Umwelt (FD 26)
Team Wasser (26-3)
technische Fragen
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