Beim Anklicken der Sprachfunktion wird eine Verbindung mit Google hergestellt und Ihre personenbezogenen Daten werden an Google weitergeleitet!

Die Aufgaben des Kreispräsidenten


Aufgaben

Der Kreispräsidentin bzw. dem Kreispräsidenten obliegen folgende Rechte und Pflichten:

  • Unterrichtung der Öffentlichkeit über abschließende Kreistagsbeschlüsse,
  • Ausführung der Kreistagsbeschlüsse über die Geltendmachung von Ansprüchen gegen die Landrätin bzw. den Landrat bzw. über die Amtsführung der Landrätin bzw. des Landrates,
  • Entgegennahme und Veröffentlichung der Berufe der Mitglieder des Kreistages,
  • gerichtliche Vertretung des Kreistages,
  • Einberufung von Sitzungen des Kreistages und Festlegung der Tagesordnung, Leitung der Verhandlungen des Kreistages, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Unterzeichnung der Niederschrift, Handhabung der Ordnung der Sitzungen, Ausübung des Hausrechtes,
  • Repräsentation des Kreises.
     

Die Kreispräsidentin bzw. der Kreispräsident hat das Recht, an Sitzungen der Ausschüsse teilzunehmen; er/sie kann das Wort verlangen. Selbstverständlich hat die Kreispräsidentin bzw. der Kreispräsident alle Rechte der Kreistagsabgeordneten. Das gilt für die Rechte auf Beteiligung an der Debatte, für Anträge, die Teilnahme an Abstimmungen, das Auskunftsrecht gegenüber der Landrätin bzw. dem Landrat, das Akteneinsichtsrecht usw.


Webseiten-ID: 3963