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Verwaltungsleistung suchen


Anerkennung eines Kurses für den Erwerb oder die Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz beantragen


Um die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz zu erwerben, müssen Personen an Kursen teilnehmen. Wenn Sie Kurse veranstalten wollen, um den Teilnehmenden das erforderliche Wissen im Strahlenschutz zu vermitteln, muss die zuständige Stelle prüfen, ob Ihr Kurs geeignet ist.


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Kurse zum Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz in den Anwendungsbereichen Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin oder für nichtmedizinische Anwendungsbereiche sowie Kurse zur Aktualisierung der Fachkunde anerkennen lassen möchten, prüft die für die Kursstätte zuständige Stelle ob:

  • Die Kursinhalte geeignet sind, die für das jeweilige Anwendungsgebiet notwendigen Fertigkeiten und das notwendige Wissen im Strahlenschutz zu vermitteln,
  • Die Qualifikation des Lehrpersonals, die verwendeten Lehrmaterialien und die Ausstattung der Kursstätte eine ordnungsgemäße Wissensvermittlung gewährleistet und eine Erfolgskontrolle stattfindet,

Sind die Voraussetzungen erfüllt, werden Ihre Kurse anerkannt.


Verfahrensablauf
Zuständige Stelle
Voraussetzungen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Fristen muss ich beachten?
Rechtsgrundlage

Webseiten-ID: 20042104