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Verwaltungsleistung suchen


Sicherheitsrelevante Betriebsereignisse mit Personenschaden im Bergbau anzeigen (Unfallanzeige)


Als Unternehmer im Bergbau müssen Sie bestimmte Betriebsereignisse mit Personenschaden bei der zuständigen Behörde melden.


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Unternehmer im Bergbau tätig sind, tragen Sie Verantwortung für mögliche Gefahren. Sie müssen der zuständigen Behörde unverzüglich betriebliche Ereignisse melden, bei denen Personen zu Schaden kommen. Gemeint sind solche Ereignisse, die Verletzungen oder Tod einer oder mehrerer Personen herbeiführen oder herbeigeführt haben.

Tun Sie das nicht, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 EUR geahndet werden kann

 

Verfahrensablauf
An wen muss ich mich wenden?
Voraussetzungen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Fristen muss ich beachten?

Webseiten-ID: 20042104