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Verwaltungsleistung suchen


Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs für Tierärzte und Tierärztinnen aus EU-Mitgliedstaaten beantragen


Sie möchten in Deutschland zeitlich begrenzt als Tierärztin oder Tierarzt mit Berufsqualifikation aus der Europäischen Union, Schweiz und dem Europäischen Wirtschaftsraum arbeiten? Dann brauchen Sie hierfür eine Erlaubnis


Leistungsbeschreibung

Der Beruf Tierärztin oder Tierarzt ist in Deutschland reglementiert.

Das bedeutet, dass Sie in Deutschland als Tierärztin oder Tierarzt ohne Einschränkung arbeiten können, wenn Sie eine Approbation haben.

Wenn Sie eine abgeschlossene Ausbildung als Tierärztin oder Tierarzt aus der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz besitzen, jedoch keine Approbation und den tierärztlichen Beruf nur zeitlich begrenzt ausüben wollen, benötigen Sie hierfür nur eine Erlaubnis.

Die Erlaubnis berechtigt Sie, die Berufsbezeichnung „Tierärztin“ beziehungsweise „Tierarzt“ zu führen.

Die Erlaubnis kann auf bestimmte Tätigkeiten und Beschäftigungsstellen beschränkt werden.

Sie darf nur widerruflich und nur bis zu einer Gesamtdauer der tierärztlichen Tätigkeit von höchstens 4 Jahren erteilt oder verlängert werden.


Verfahrensablauf
An wen muss ich mich wenden?
Voraussetzungen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Fristen muss ich beachten?
Rechtsbehelf
Was sollte ich noch wissen?

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