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Der Kreis Pinneberg unterstützt durch umfangreiche Förderprogramme die ehrenamtliche Arbeit der Sportvereine und den Sportstättenbau durch Sportvereine.
Die Sportvereinsförderung wurde organisatorisch dem Kreissportverband Pinneberg e.V. übertragen. Hierfür erhält der Kreissportverband per Vertrag ein jährliches Budget vom Kreis Pinneberg.
Der Kreis Pinneberg gewährt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Zuschüsse an gemeinnützige Sportvereine für den Neubau und Umbau sowie die Erweiterung und Sanierung von Sportanlagen und Gemeinschaftseinrichtungen, soweit die förderungsfähigen Kosten mehr als 10.000 € betragen.
Für die Antragstellung steht ein „Leitfaden zur Sportförderung für Neubau-, Umbau-, Erweiterungs- und Sanierungsmaßnahmen“ zur Verfügung.
Der Kreis Pinneberg gewährt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel aufgrund der Richtlinie zur Förderung über den Aufbau regenerativer Versorgungsstrukturen für gemeinnützige Sportvereine im Kreis Pinneberg Zuschüsse an gemeinnützige Sportvereine zur regenerativen Gewinnung von Strom und Wärme sowie für die energetische Sanierung der Vereinsgebäude. Diese Förderung und Unterstützung der gemeinnützigen Sportvereine bei der Anpassung der eigenen energetischen Versorgung mit Strom und Wärme soll die Vereine dabei unterstützen, die Aufwendungen für Strom und Wärme mittel- bis langfristig zu reduzieren, um auf diese Weise weiterhin die vorhandenen oder künftigen Sportangebote für alle Bürgerinnen und Bürger zu vertretbaren Mitgliedskonditionen anbieten zu können. Gleichzeitig stellt diese Förderung einen erheblichen Beitrag zur Erfüllung der Klimaschutzstrategie des Kreises Pinneberg dar.
Sportvereine erfüllen viele von der Gesellschaft nachgefragten Aufgaben. Die stark steigenden Energiekosten treffen Sportvereine mit eigenen oder gepachteten Sportanlagen sehr hart. Um die finanzielle Leistungsfähigkeit der Vereine - insbesondere nach der Pandemie - zu erhalten und zur Vermeidung dass diese Mehrkosten an die Vereinsmitglieder weitergereicht werden, gewährt der Kreis Pinneberg durch die Richtlinie zur Bewältigung der Mehrbelastungen bei Strom- und Heizkosten auch für das Jahr 2023 einen Zuschuss.
Fachdienst Kindertagesbetreuung, Schule, Kultur und Sport (FD 31)
Team Schule, Kultur und Sport (31-21)
Fachdienst Kindertagesbetreuung, Schule, Kultur und Sport (FD 31)
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