Wo kann man sich im Kreis Pinneberg registrieren?
Die Ausländerbehörde des Kreises Pinneberg bittet darum, dass sich alle Menschen aus der Ukraine über das Formular für Geflüchtete melden. Ein persönlicher Besuch der Ausländerbehörde ist nicht nötig. Die Ausländerbehörde meldet sich bei allen, die eine Mail geschrieben haben.
Was passiert, wenn man die Registrierung durchgeführt hat Bekommt man einen Anruf oder eine Mail von irgendjemand?
Die automatische Antwort auf die Registrierung reicht aus, um sich damit beim örtlichen Sozialamt zu melden und Unterstützungsleistungen zu beantragen. Die Ausländerbehörde wird sich aufgrund der Registrierung bei den Personen melden, um ein Termin zur Beantragung der Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis zu vereinbaren. Aufgrund der Vielzahl an Vorgängen wird es mehrere Wochen bis zur Terminvereinbarung dauern.
Muss man sich in jedem Fall registrieren lassen, auch wenn man nur ein paar Tage in der Notunterkunft des Kreises in Wedel sein wird?
Registrieren lassen müssen sich nur Personen, die ein Schutzbegehren äußern wollen und Hilfe in finanzieller oder materieller Art benötigen. Ansonsten besteht ein genehmigungsfreier Aufenthalt bis zum 23.05.2022.
Müssen sich Menschen, die woanders schon einen "Flüchtlingsausweis" erhalten haben, auch registrieren lassen?
Personen, die bereits in einem anderen Zuständigkeitsbereich registriert sind, haben eine wohnsitzbeschränkende Auflage auf den jeweiligen Amtsbezirk erhalten (z.B. Hamburg). Ein kurzweiliger Aufenthalt im Kreis Pinneberg ist erlaubt, den Wohnsitz im Kreis Pinneberg zu nehmen oder sich hier zu registrieren, jedoch nicht.
Müssen Kleinkinder, die im Pass der Eltern eingetragen sind, sich auch separat registrieren?
Das Formular für Geflüchtete bietet nicht die Möglichkeit verwandtschaftliche Verhältnisse anzugeben. Daher muss jede Person, egal welchen Alters, einzeln registriert werden. Verwandtschaftliche Verhältnisse können über das Feld „sonstige Bemerkungen“ kenntlich gemacht werden.
Können sich die registrierten Personen frei bewegen, zu anderen Orten fahren? Müssen sie sich abmelden?
Mit der Registrierung und dann auch später mit der Aufenthaltserlaubnis ist die Auflage verbunden, dass der Wohnsitz der Personen im Kreis Pinneberg liegen muss. Es gibt aber keine sogenannte Residenzpflicht. Das heißt: Die Personen können sich frei bewegen und auch für wenige Tage als Besuch bei Freunden außerhalb des Kreises Pinneberg übernachten.
Müssen sich die Personen dann an dem neuen Ort erneut registrieren lassen?
Mit der Registrierung im Kreis Pinneberg und dann auch später mit der Aufenthaltserlaubnis ist verbunden, dass der Wohnsitz im Kreis Pinneberg liegen muss. Dauerhafte Umzüge müssen vorher mit einem Umzugsantrag bei der jeweils bisher zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden.
Können mitreisende Personen/Flüchtlinge aus der Ukraine, die aber keine ukrainischen Staatsbürger sind (Studierende oder Ehepartner) auch registriert werden? Erhalten sie die gleichen Leistungen?
Die „Massenzustrom-Richtlinie“ der Europäischen Union erstreckt sich auf folgenden Personenkreis:
- ukrainische Staatsangehörige und Familienangehörige unabhängig von der Staatsangehörigkeit
- Staatenlose und Drittstaatsangehörige mit (inter-)nationalem Schutz (z.B. Asylberechtigt, GFK) und Familienangehörige [Definition Familienangehörige: Ehegatte/eingetragene Lebenspartnerschaft, minderjährige Kinder, enge Verwandte, die im Familienverband lebten].
- Staatenlose und Drittstaatsangehörige mit unbefristeten Aufenthaltsrecht (vergleichbar mit Niederlassungserlaubnis)
Personen die nicht unter die „Massenzustrom-Richtlinie“ der Europäischen Union fallen, können bei den zuständigen Stellen (LAZuF Neumünster) einen Asylantrag stellen.
Ist es möglich, Verwandte oder andere Personen zu registrieren, die nicht vor Ort sind, deren Pässe aber vorliegen?
Es können nur Personen registriert werden, die im Kreis Pinneberg auch tatsächlich untergekommen sind und ein Schutzbegehren äußern wollen.
Ich habe mich registriert, aber keine automatische Bestätigung erhalten. Was jetzt?
Sollten Sie keine automatische Eingangsbestätigung erhalten haben, handelt es sich um einen Fehler in der Registrierung oder in der angegebenen Email-Adresse. Bitte registrieren Sie sich erneut. Doppelt erfasste Datensätze werden von der Ausländerbehörde später herausgefiltert.
Was sollen Personen machen, wenn sie kein Handy und keine E-Mailadresse haben?
Ohne Mail-Adresse ist eine Registrierung nicht möglich. Die E-Mail-Adresse ist ein wichtiger Bestandteil der Kontaktaufnahme. Es empfiehlt sich, die E-Mail-Adresse einer Person des Vertrauens anzugeben oder eine anzulegen.