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Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung des Kreises Pinneberg für die Haushaltsjahre 2023 / 2024


Aufgrund des § 57 der Kreisordnung i.V.m. § 77 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss des Kreistages vom 08.11.2023 und mit Genehmigung der
Kommunalaufsichtsbehörde folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:



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