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Bekanntmachung der Entschädigungssatzung des Kreises Pinneberg


Aufgrund der §§ 19, 27 der Kreisordnung für Schleswig-Holstein (KrO) in der derzeit gültigen Fassung i.V.m. § 24 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der derzeit gültigen Fassung und der Landesverordnung über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungsverordnung- EntschVO) vom 24.01.2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003, S. 7) in der derzeit gültigen Fassung wird nach Beschluss des Kreistages des Kreises Pinneberg vom 07.12.2011 die Entschädigungssatzung vom 02.04.2003 in der Fassung der 4. Nachtragssatzung vom 01.07.2008 aufgehoben und folgende Entschädigungssatzung für den Kreis Pinneberg erlassen:

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