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Tierseuchenbehördliche Anordnung zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut vom 11.12.2013


Bekanntmachung 20131212

Nach einem Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut in einem Bienenstand in Rellingen, Kreis Pinneberg wird gemäß §§ 10,11 der Bienenseuchen-Verordnung vom 03.11.2004 (BGBl. I S. 2738) in der zur Zeit geltenden Fassung um den betroffenen Bienenstand ein Sperrbezirk gebildet.

Der Sperrbezirk umfasst das Gebiet der Gemeinden Rellingen, Halstenbek und Ellerbek.

Für den Sperrbezirk gilt folgendes:

  1. Besitzer von Bienenvölkern im Sperrbezirk haben mir die Zahl der Völker und den Standort der Bienenstände umgehend schriftlich, per Fax (04121/ 4502-92324) oder Mail (tierseuche@kreis-pinneberg.de) anzuzeigen.
  2. Bewegliche Bienenstände dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden.
  3. Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus Bienenständen entfernt werden.
  4. Bienenvölker und Bienen dürfen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden.

Die Vorschrift des Punktes Nr. 3 findet keine Anwendung auf

  1. Wachs, Waben, Wabenteile und Wabenabfälle, wenn sie an wachsverarbeitende Betriebe, die über die erforderliche Einrichtung zur Entseuchung des Wachses verfügen, unter der Kennzeichnung "Seuchenwachs" abgegeben werden, und
  2. Honig, der nicht zur Verfütterung an Bienen bestimmt ist.

Die angeordneten Schutzmaßnahmen für den Sperrbezirk werden aufgehoben, wenn die zweimalige Untersuchung aller Bienenvölker im Sperrbezirk im Abstand von mindestens 2 Monaten und höchstens 9 Monaten mit negativen Ergebnissen abgeschlossen und die Amerikanische Faulbrut im Sperrbezirk erloschen ist.


Elmshorn, den 11.12.2013

Kreis Pinneberg
Der Landrat
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
Kurt-Wagener-Straße 11, 25337 Elmshorn
Telefon: 04121/ 4502-2217

Gez. Dr. Jens Meyer
Amtstierarzt

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