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Bekanntmachung des Innenministeriums - Die Enteignungskommissarin - vom 03.02.2015


Bekanntmachung 20150209 IM

Vorzeitige Besitzeinweisung

Bekanntmachung des Innenministeriums - Die Enteignungskommissarin - vom 03.02.2015 - IV321 - 144.4 – 7.1 – 56 – 10/2014

Zur Entscheidung über den Antrag auf vorzeitige Besitzeinweisung für den mit Planfeststellungsbeschluss des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (Planfeststellungsbehörde) vom 19.04.2013 (Az.: AfpE L 663.42-2-4) festgestellten Plan geändert durch den Planfeststellungsänderungsbeschluss vom 29.08.2014 für den Neubau der 380-kV-Höchst-spannungsfreileitung Hamburg/Nord-Dollern Nr. 316 zwischen dem Umspannwerk Hamburg/Nord und der 380 kV-Leitung Dollern-Wilster Nr. 307 benötigte, nachstehend bezeichnete Grundeigentum:

Flurstück Flur Gemarkung Größe in m²
33/11 30 Quickborn ca. 4588

eingetragen im Grundbuch von Quickborn Blatt 10046
eingetragener Eigentümer: Andreas Mundt, Quickborn

habe ich Termin zur mündlichen Verhandlung für

Dienstag, den 10. März 2015 um 10:30 Uhr,
im Innenministerium (Besprechungsraum 373),
Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel,

anberaumt.

Die mündliche Verhandlung ist nicht öffentlich.

Diejenigen, denen ein Recht an dem o. a. Grundstück zusteht (Beteiligte) werden nach § 25 Abs. 4 des Preußischen Gesetzes über die Enteignung von Grundeigen-tum vom 11. Juni 1874 i. d. F. des Zweiten Gesetzes über den Abschluss der Samm-lung des schleswig-holsteinischen Landesrechts vom 13. Dezember 1973 (GVOBl. Schl.-H. S. 440), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.06.2004 (GVOBl. Schl.-H. S. 153) aufgefordert, ihr Recht in dem Termin wahrzunehmen.

Ich weise darauf hin, dass auch bei Nichterscheinen über den Antrag auf Besitzein-weisung und andere im Verfahren zu erledigende Anträge entschieden wird.

Dr. Imke Schneede 

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