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Aufhebung der tierseuchenrechtlichen Verfügung über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die Geflügelpest (Allgemeinverfügung - AV4.1)
Die am 26.11.2014 amtlich bekannt gemachte tierseuchenrechtliche Verfügung über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die Geflügelpest, geändert durch die tierseuchenrechtliche Verfügung vom 03.03.2015, wird hiermit zum 30.04.2015 aufgehoben.
Elmshorn, den 27.04.2015
Kreis Pinneberg
Der Landrat
Fachdienst Sicherheit und Verbraucherschutz
Abteilung Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
Kurt-Wagener-Str. 11, 25337 Elmshorn
gez. Dr. Antje Lange
(Amtstierärztin)
Webseiten-ID: 20000298
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
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