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Bekanntmachung über die Einziehung einer Teilstrecke der Kreisstraße 11


Bekanntmachung 20160215

Einziehung einer Teilstrecke der Kreisstraße 11 aufgrund § 8 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG)

Dem Teil des alten Nebenarm-Verlaufs der Kreisstraße 11 (Uetersen - Heidgraben) in Heidgraben von Abschnitt 020, Station 2,456 (Ende der heutigen Sackgasse) bis Abschnitt 020, Station 2,471 (Einmündung in die L 107/früherer Netzknotenpunkt 019 der L 107) wird die Eigenschaft einer Kreisstraße entzogen. Es handelt sich um je einen Teil der Flurstücke 827 und 300/4 der Gemarkung Heidgraben, Flur 2. Es wird seit der Verkehrsfreigabe der neu gebauten Teil-Strecke der K 11 als Zufahrtsbereich für den Anlieger des Flurstücks 136/5 und als Seitenfläche der L 107 genutzt. Der Kreis Pinneberg ist nicht mehr Baulastträger.

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Kreis Pinneberg, der Landrat, unter folgenden Anschriften 1. Wedeler Chaussee 111a, 25436 Moorrege oder 2. Kurt-Wagener-Straße 11, 25337 Elmshorn zu erheben.

Hinweis: Ein Widerspruch per E-Mail entspricht nicht den geltenden Formvorschriften und ist daher nicht zulässig.


Moorrege, 11.02.2016
Kreis Pinneberg
Fachdienst Straßenbau und Verkehrssicherheit
Team Tiefbau
gez. Biermann


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