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Veröffentlichungen Bekanntmachungen Bekanntmachung 20171106
Die oben genannte tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung vom 25.07.2017 wird hiermit widerrufen und der in den Gemeinden Groß Offenseth-Aspern, Bokholt-Hanredder und der Stadt Barmstedt gelegene Sperrbezirk aufgehoben.
Der Widerruf tritt am 07.11.2017 in Kraft.
Begründung
Die Veterinäraufsicht des Kreises Pinneberg hat den Ausbruchsbestand und die Bestände im eingerichteten Sperrbezirk blutserologisch mit negativem Ergebnis auf die Einhufer-Blutarmut untersucht, die hiermit als erloschen gilt. Damit sind der Sperrbezirk und die angeordneten Schutzmaßnahmen aufzuheben.
Aufgrund der geänderten Sachlage widerrufe ich daher nach §117 Abs. 1 des Landesverwaltungsgesetz (LVwG) vom 2. Juni 1992 (GVOBl. 1992, S. 234, 534) in der zurzeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 12 Abs. 1 der Verordnung zum Schutz gegen die ansteckende Blutarmut der Einhufer (Einhufer-Blutarmut-Verordnung – BlutArmV 2010) in der zurzeit geltenden Fassung in Verbindung mit den Abschnitten 2, 8 und 10 des Gesetzes zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz - TierGesG) vom 22. Mai 2013 (BGBl. I S. 1324) meine o.g. tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung vom 25.07.2017.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist
Elmshorn, den 06.11.2017
Kreis Pinneberg
Der Landrat
Fachdienst Sicherheit und Verbraucherschutz
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
gez. Dr. Antje Lange
(Amtstierärztin)
Webseiten-ID: 20001750
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
+49 (0)4121 - 4502-0
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