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Bekanntmachung der Satzung des Kreises Pinneberg über die Kostenerhebung im Gesundheitswesen


Bekanntmachung 20180326

Aufgrund des § 4 der Kreisordnung für Schleswig-Holstein vom 28.02.2003 (GVOBI. Schl.-H. S. 94), zuletzt geändert durch Gesetz vom 01.02.2005 (GVOBI. Schl.-H. S. 66), der §§ 1, 2 und 5 des Kommunalabgabengesetzes -KAG- in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.01.2005 (GVOBI. Schl.-H. S. 27) und § 18 Abs. 1 Ziff. 2 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienstgesetz -GDG- ) vom 14. Dezember 2001 (GVOBI. Schl.-H. S. 398) in den jeweils geltenden Fassungen wird nach Beschlussfassung durch den Kreistag vom 21.03.2018 folgende Satzung erlassen:

 
Elmshorn, 26.03.2018


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