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Veröffentlichungen Bekanntmachungen Bekanntmachung 20180720
Die oben genannte tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung vom 25.04.2018 wird hiermit widerrufen und der in den Gemeinden Bokholt-Hanredder und Klein Offenseth-Sparrieshoop sowie der Stadt Elmshorn gelegene Sperrbezirk aufgehoben.
Der Widerruf tritt am 23.07.2018 in Kraft.
Die Nachuntersuchungen der im Sperrbezirk befindlichen Bienenvölker haben keine weiteren Anhaltspunkte auf die Amerikanische Faulbrut ergeben. Die Amerikanische Faulbrut gilt daher als erloschen und der Sperrbezirk sowie die angeordneten Schutzmaßnahmen sind aufzuheben.
Aufgrund der geänderten Sachlage widerrufe ich daher nach § 117 Abs. 1 des Landesverwaltungsgesetzes (LVwG) vom 2. Juni 1992 (GVOBl. 1992, S. 234, 534) in Verbindung mit § 12 Bienenseuchen-Verordnung (BienSeuchV) vom 03. November 2004 (BGBl. I S. 2738) in Verbindung mit den Abschnitten 2, 8 und 10 des Gesetzes zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz - TierGesG) vom 22. Mai 2013 (BGBl. I S. 1324) in den jeweils zurzeit geltenden Fassungen meine o.g. tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung vom 25.04.2018.
Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei dem Kreis Pinneberg erhoben werden.
Dafür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
Elmshorn, den 20.07.2018
Kreis Pinneberg
Der Landrat
Fachdienst Sicherheit und Verbraucherschutz
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
gez. Dr. Antje Lange
(Amtstierärztin)
Webseiten-ID: 20002284
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
+49 (0)4121 - 4502-0
info@kreis-pinneberg.de
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