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Bekanntmachung der Gültigkeit der Kreiswahl


Bekanntmachung 20181002

Der Kreistag des Kreises Pinneberg hat durch Beschluss vom 12.09.2018 die Kreiswahl vom 06.05.2018 gemäß § 39 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz für gültig erklärt.

 
Elmshorn, 01.10.2018

Kreis Pinneberg
Der Kreiswahlleiter


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