Beim Anklicken der Sprachfunktion wird eine Verbindung mit Google hergestellt und Ihre personenbezogenen Daten werden an Google weitergeleitet!

Bekanntmachung des Kreises Pinneberg


Bekanntmachung 20190410

Beteiligung der Öffentlichkeit zu dem Entwurf einer Landesverordnung über die Fortschreibung des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein 2010: Verlängerung der Frist zur Abgabe von Stellungnahmen bis zum 31. Mai 2019

 
Mit Runderlass der Landesplanungsbehörde vom 27. November 2018 (Amtsbl. Schl-H. S. 1181) wurde das Verfahren zu dem Entwurf einer Landesverordnung über die Fortschreibung des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein 2010 und die Beteiligung der Öffentlichkeit dazu eingeleitet. Mit Runderlass der Landesplanungsbehörde vom 07. Februar 2019 (Amtsbl. Schl.-H. S. 298) wurde die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen bis zum 31. Mai 2019 verlängert.

Im Rahmen des förmlichen Beteiligungsverfahrens, das in der Zeit vom 18. Dezember 2018 bis zum 31. Mai 2019 stattfindet, erhalten die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen (Beteiligte) gemäß § 5 Absatz 5 Landesplanungsgesetz (LaplaG) frühzeitig Gelegenheit zur Stellungnahme.

Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen im Kreis Pinneberg ist bereits für die Dauer eines Monats in der Zeit vom 28.01.2019 bis zum 28.02.2019 erfolgt.

Die Planunterlagen umfassen die Entwürfe

  • der Landesverordnung zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplans,
  • des Teils A: Herausforderungen, Chancen und strategische Handlungsfelder des Landesentwicklungsplans,
  • des Teils B: Grundsätze und Ziele der Raumordnung des Landesentwicklungsplans,
  • des Teils C: Hauptkarte des Landesentwicklungsplans und
  • des Teils D: Umweltbericht zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplans.

Äußerungen können in schriftlicher oder elektronischer Form in der Zeit vom 18. Dezember 2018 bis zum 31. Mai 2019 abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Äußerungen können unberücksichtigt bleiben.

Das Beteiligungsverfahren wird als internetgestütztes Online-Beteiligungsverfahren durchgeführt. Es ist ausdrücklich erwünscht, für Stellungnahmen das zur Verfügung stehende Online-Beteiligungsportal unter https://www.bolapla-sh.de/plan/lep_01 zu nutzen. Dieses steht bis einschließlich 31. Mai 2019 zur Verfügung. Hier können die Planunterlagen für den gesamten Zeitraum der Öffentlichkeitsbeteiligung eingesehen werden.

Stellungnahmen können außerdem per E-Mail an die E-Mail-Adresse: landesentwicklungsplan@im.landsh.de, per Post an die Adresse:

Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration
des Landes Schleswig-Holstein
Landesplanungsbehörde
– Stellungnahme LEP, IV 60 –
Postfach 7125
24171 Kiel

oder zur Niederschrift bei den auslegenden Behörden abgegeben werden.

Alle abgegebenen Stellungnahmen werden in das Online-Beteiligungsportal eingepflegt. Hinweise zum Datenschutz können bei den auslegenden Stellen sowie im Internet eingesehen werden.

Weitere Informationen zum Aufstellungsverfahren finden Sie unter: www.schleswig-holstein.de/lep-fortschreibung.

 
Elmshorn, den 10.04.2019

Kreis Pinneberg
Der Landrat


Webseiten-ID: 20002558