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Satzung über Stundung und Erlass von Ansprüchen des Kreises Pinneberg


Bekanntmachung 20191113

Aufgrund des § 4 der Kreisordnung für Schleswig-Holstein (KrO) und des § 31 der Gemeindehaushaltsverordnung wird nach Beschlussfassung durch den Kreistag vom 23.10.2019 folgende Satzung über Stundung und Erlass von Ansprüchen des Kreises Pinneberg erlassen:


Elmshorn, 13.11.2019


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