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Bekanntmachung der 3. Nachtragssatzung zur Satzung über die Abfallwirtschaft im Kreis Pinneberg


Bekanntmachung 20191219

Aufgrund der §§ 4, 17 und 18 der Kreisordnung für Schleswig-Holstein (KrO) vom 28.2.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 94 ) in der zurzeit gültigen Fassung, der §§ 2, 6 und 14 des Kommunalabgabengesetzes Schleswig-Holstein (KAG) vom 10.01.2005 (GVOBl. S.27) in der zurzeit gültigen Fassung, und der §§ 17, 20 und 22 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) vom 24.02.2012 (BGBl. I Seite 212) und der §§ 3 und 5 des Abfallwirtschaftsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein (Landesabfallwirtschaftsgesetzes - LAbfWG) vom 18.1.1999 (GVOBl. Schl.-H. S. 26) in der zurzeit gültigen Fassung wird nach Beschlussfassung durch den Kreistag am 20.11.2019  folgende III. Nachtragssatzung zur Satzung über die Abfallwirtschaft im Kreis Pinneberg vom 10.12.2003 erlassen.



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