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Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Übernahme der laufenden Unterhaltung und Instandsetzung von Kreisstraßen und weiterer Aufgaben zwischen dem Kreis Pinneberg und der Stadt Tornesch


Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Übernahme der laufenden Unterhaltung und Instandsetzung von Kreisstraßen - sogenannte U- + I-Maßnahmen - und weiterer Aufgaben
im Wege der Übernahme einer Sonderbaulast im Sinne des § 16 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) i. d. F. der Bekanntmachung vom 25.11.2003, GVOBl. S. 631, zuletzt geändert mit Artikel 2 des Gesetzes vom 22.04.2021, GVOBl. S. 430, und gem. § 18 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (GkZ) i. d. F. der Bekanntmachung vom 28.02.2003, GVOBl. S. 122, zuletzt geändert mit Artikel 4 des Gesetzes vom 07.09.2020 zwischen dem Kreis Pinneberg und der Stadt Tornesch.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem anliegenden PDF-Dokument.



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