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Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung des Kreises Pinneberg für das Haushaltsjahr 2020


Aufgrund des § 57 der Kreisordnung i.V.m. § 95ff der Gemeindeordnung wird nach Beschluss des Kreistages vom 24.06.2020 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:



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