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Kreis übernimmt Vollstreckungen für Pinneberg und Amt Pinnau


In den Kommunen im Kreis Pinneberg fallen jährlich tausende von Zahlungs- und Vollstreckungsvorgängen an. Diese Prozesse laufen sehr ähnlich ab und bieten daher großes Potenzial sowohl für Kostenersparnisse als auch für Qualitätsverbesserungen. Der Kreis Pinneberg arbeitet künftig mit der Stadt Pinneberg und dem Amt Pinnau in Sachen Vollstreckung zusammen, indem der Kreis organisationsübergreifend plant und handelt.

Mitte Oktober unterzeichneten Pinnebergs Erster Stadtrat Jens Bollwahn, Harm Kähler, Amtsvorsteher im Amt Pinnau, und Landrätin Elfi Heesch einen Kooperationsvertrag, mit dem ein Teil des Vollstreckungswesens des Amts Pinnau ab 1. Januar 2025 sowie der Stadt Pinneberg ab 1. April 2025 vom Kreis übernommen wird. Damit sind es inzwischen 12 Kooperationspartner mit insgesamt 37 Kommunen, die Vollstreckungsaufgaben an den Kreis übertragen haben.


20241021 Unterzeichnung Vollstreckung

„Die vertrauensvolle Zusammenarbeit bei der Vollstreckung erweist sich als effektiv und damit als Vorteil für alle Beteiligten“, sagt Landrätin Elfi Heesch. „Wir freuen uns, dass dieses Erfolgsmodell zwischen dem Kreis und den Kommunen weiter wächst.“

Erster Stadtrat Jens Bollwahn: „Das Vorgehen in Sachen Vollstreckung ist nahezu identisch, egal ob es sich um einen Fall aus Pinneberg oder einer anderen Kommune handelt. Deswegen ist es nur logisch, dass wir die Bearbeitung der Vorgänge an einer Stelle bündeln. Und bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kreisverwaltung liegen sie in guten Händen. Mit der Kooperation werden Synergien geschaffen und Ressourcen freigesetzt, die wir als Stadt wiederum für andere Bereiche einsetzen können.“

Amtsvorsteher Harm Kähler: „Wir sind sehr froh darüber, dass wir diese wichtige Aufgabe an einen vertrauensvollen und leistungsfähigen Partner übergeben können.“


Zu den Details: Der Vertrag wird unbefristet geschlossen, kann aber beidseitig mit einer Kündigungsfrist von 24 Monaten zum Jahresende beendet werden. Der Kreis Pinneberg übernimmt für das Amt Pinnau ab dem 1. Januar 2025 und für Pinneberg ab dem 1. April 2025 die Vollstreckungsaufgaben im Innen- und Außendienst nach erfolgloser Mahnung. Die Abrechnung mit dem Kreis erfolgt durch die Erstattung von Fallpauschalen, die bis zu 190 Euro pro Fall betragen können. Dabei handelt es sich um eine Mischkalkulation. Rund 60 Prozent der Fälle werden mit einer Pauschale von 33 Euro abgerechnet. Für Pinneberg übernimmt der Kreis auch die Insolvenzsachbearbeitung sowie für beide Kommunen die Bearbeitung von Zwangsversteigerungsverfahren.

Durch die Zusammenfassung des Zahlungsverkehrs in einer überörtlichen Kooperation werden erhebliche Synergieeffekte wirksam. So ist unter anderem mehr Personal verfügbar, Krankheitsausfälle können besser kompensiert werden und das Fachwissen ist an einer zentralen Stelle gebündelt.

  
Medieninformation vom 21.10.2024


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