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Die Pinneberger Erklärung ist weiter auf Erfolgskurs: Die Zusammenarbeit von Wohnungsunternehmen und Organisationen für Menschen mit Behinderungen wurde Mitte 2016 durch schriftliche Erklärung besiegelt. Die an dieser Erklärung teilnehmenden Wohnungsunternehmen repräsentieren rd. 42 % der angebotenen Mietwohnungen der professionellen Wohnungsanbieter im Kreis Pinneberg und haben sich durch die Unterzeichnung selbst verpflichtet, bei allen Neubauvorhaben und Modernisierungsmaßnahmen zu prüfen, in welchem Umfang - über die vom Gesetz geforderten Anforderungen hinaus - bezahlbarer Wohnraum für Menschen mit Behinderungen geschaffen werden kann. Sie verwalten über 10.000 Wohnungen, von denen rund ein Drittel barrierearm oder -frei sind.
Die unterzeichnenden Hilfeorganisationen unterstützen die Wohnungsunternehmen dabei, z.B. durch Bereitstellung von Daten über Wohnform- und Wohnraumbedarf und können so oftmals deutlich schneller als bisher für ihre Klienten Lösungen anbieten. Diese Zusammenarbeit ist der Schlüssel zum Erfolg, welche die Pinneberger Erklärung mit Leben füllt.
Über 300 barrierefreie oder barrierearme Wohnungen konnten seit dem Start der Pinneberger Erklärung geschaffen werden. Dieser Erfolg spricht sich herum, Axel Vogt erhält weiterhin viele Einladungen zu Vorträgen, um das Konzept vorzustellen. „Und das Verständnis zwischen den Wohnungsbauunternehmen und den Hilfeorganisationen ist seitdem enorm gewachsen“ so Vogt.
Und so traten am Freitag, den 12.01.2018, die Stiftung „Das Rauhe Haus“ und die Stiftung „Hamburger Arbeiter Kolonie Schäferhof“ der Pinneberger Erklärung bei.
Die Stiftung Das Rauhe Haus ist seit über 30 Jahren auch im Kreis Pinneberg vertreten. Zunächst mit einer Wohngruppe für Kinder- und Jugendliche, später für Menschen mit Behinderungen in Hasloh. 2016 wurde dieses Haus von den Eigentümern veräußert und die Stiftung hat in Quickborn ein neues, sehr gut geeignetes Objekt finden können.
„Das war nicht einfach und gelang letzten Endes durch einen glücklichen Zufall“ erklären Dr. Friedemann Green, Vorsteher des Rauhen Hauses und Carsten Krüger, Stiftungsbereichsleiter des Rauhen Haus. „Vor dem Hintergrund dieser Erfahrung und der wachsenden Nachfrage nach eigenem Wohnraum, treten wir der Pinneberger Erklärung gerne bei, um diese Initiative generell zu stärken, aber auch um den Menschen mit Assistenzbedarf konkrete und individuell passende Wohnangebote machen zu können“ so Green und Krüger weiter.
Petra Mindermann und Rainer Adomat, Geschäftsführende Vorstände der Stiftung Hamburger Arbeiter-Kolonie, freuen sich ebenfalls, der „Pinneberger Erklärung“ beitreten zu können: „Über unsere Einrichtung Schäferhof sind wir seit vielen Jahren in der Wohnungslosenhilfe tätig. Unsere stationäre Wohnungslosenhilfe Schäferhof umfasst 52 Plätze, der überwiegende Teil lässt aber nach dem SGB XII nur einen befristeten Aufenthalt zu. Danach soll bevorzugt der Einzug in eigenen Wohnraum erfolgen. Doch auch Nutzer unserer Langzeitplätze, die der Eingliederungshilfe zugerechnet werden, streben im Einzelfalle wieder einen Einzug in eigenen Wohnraum an. Daher ist die Unterstützung unserer Bewohner bei der Erlangung einer eigenen Wohnung vorrangiges Ziel unserer Hilfe. Wie andere Gruppen sind auch unsere Bewohner am Wohnungsmarkt durch ihre soziale und materielle Situation benachteiligt und haben es schwer, oft auch sehr schwer, Wohnraum zu finden. Eine Initiative wie die „Pinneberger Erklärung“, die durch Zusammenwirken von verschiedenen Akteuren wie Verwaltung, Verbänden und der Wohnungswirtschaft versucht, insbesondere für benachteiligte Menschen Wohnraum zu schaffen, hat unbedingt Unterstützung verdient. Wir freuen uns, daran mitwirken zu können“.
Der Behindertenbeauftragte sieht gute Voraussetzungen für eine weitere positive Entwicklung im Kreis. Vogt: „Ich freue mich sehr darüber, dass sich immer mehr Beteiligte freiwillig und eigenverantwortlich ihrer besonderen Verantwortung bei der Zurverfügungstellung von entsprechendem Wohnraum stellen. Der Inklusionsgedanke dahinter wächst und verankert sich zunehmend fester in unserer Gesellschaft. Aber der Weg ist noch weit, so müssen z. B. auch Bestandswohnungen für Menschen mit Handicaps ausgerichtet werden“.
Pressemitteilung des Behindertenbeauftragten des Kreises Pinneberg, Axel Vogt, vom 19.01.2018
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