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Verwaltung Fachbereich Bauen, Umwelt und Verkehr Fachdienst Straßenverkehr Team Kfz-Zulassung Außerbetriebsetzung
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II (bisher Fahrzeugbrief) ist nicht mehr erforderlich. Soll ein Fahrzeug ohne Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II außer Betrieb gesetzt werden, ist unbedingt der Personalausweis des Antragstellers mit vorzulegen.
Bei Vorlage eines Verwertungsnachweises ist die Zulassungsbescheinigung Teil II (bisher Fahrzeugbrief) mit vorzulegen.
Bei der Außerbetriebsetzung erlischt grundsätzlich die Bindung des Kennzeichens mit dem Fahrzeug. Dies hat zur Folge, dass das bisherige PI-Kennzeichen kurzfristig wieder frei wird. Aus diesem Grund kann das amtliche Kennzeichen bei der Außerbetriebsetzung auf Antrag wie folgt reserviert werden:
Bei der Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen, die nicht im Kreis Pinneberg zugelassen sind, ist eine Reservierung des Kennzeichens nicht möglich.
Gebühren | |
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Grundgebühr | 16,50 EUR |
Die Gebühren können auch per ec-cash (ec-Karte mit PIN) entrichtet werden.
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit einer internetbasierten Antragstellung. Die internetbasierte Antragstellung ist allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen und nicht für jedes Fahrzeug oder jeden Antragsteller*in möglich. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, erfahren Sie hier: Behörden Serviceportal.
Webseiten-ID: 3462
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
+49 (0)4121 - 4502-0
info@kreis-pinneberg.de
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