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Verwaltung Fachbereich Bauen, Umwelt und Verkehr Fachdienst Straßenverkehr Team Kfz-Zulassung Betriebserlaubnis
Bevor ein Fahrzeug in Betrieb genommen werden darf, ist die Betriebserlaubnis zu erteilen. Bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen erfolgt dies im Regelfall durch die Zulassung.
Bei zulassungsfreien Fahrzeugen erfolgt die Erteilung ebenso, wenn eine Betriebserlaubnis durch den Hersteller ausgestellt wurde. Wird durch den amtlich anerkannten Sachverständigen eine Betriebserlaubnis ausgehändigt, muss diese dann durch die Kfz-Zulassungsbehörde abgestempelt werden.
Gebühren | |
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Erteilung einer Betriebserlaubnis | 10,20 EUR |
Beim Verlust einer Betriebserlaubnis für zulassungsfreie Fahrzeuge wird nach Prüfung der erforderlichen Unterlagen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Zulassungsstelle ausgestellt. Mit dieser Bescheinigung kann beim Hersteller die Ausstellung einer neuen Betriebserlaubnis beantragt werden.
Wenn der Hersteller nicht mehr existiert, ist eine Abnahme bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen (TÜV-Prüfstelle) erforderlich, der dann eine neue Betriebserlaubnis ausstellt.
Bei kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen bringen Sie bitte eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Kfz-Zulassungsbehörde mit, die dem Fahrzeug zuletzt ein amtliches Kennzeichen zugeteilt hat. Kann das letzte Kennzeichen nicht mehr festgestellt werden, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Zulassungsbehörde.
Ob für das angefragte Fahrzeug eine Erfassung oder ein Suchvermerk im ZFZR vorliegt, wird die jeweils zuständige Zulassungsbehörde in Einzelfällen, in der Regel online, bei dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einholen.
Motorbetriebene Fahrzeuge (z.B. Mofa, Mokick und Leichtkraftrad) müssen bei Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Kfz-Zulassungsbehörde vorgeführt werden.
Gebühren | |
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Unbedenklichkeitsbescheinigung bei Verlust der Betriebserlaubnis | 12,80 EUR |
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