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Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II


Die Zulassungsbescheinigung Teil II (bisher Fahrzeugbrief) ist in Verlust geraten oder wurde gestohlen.

Um eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II zu bekommen, bringen Sie bitte folgende Unterlagen im Original mit:
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (bisher Fahrzeugschein)
  • Personalausweis oder Reisepass und sofern vorhanden eine Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) und ggf. den Aufenthaltstitel
  • bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen: Handels-/Vereinsregisterauszug, 
    Gewerbeanmeldung und Personalausweis(e) des/der Zeichnungsberechtigen
  • persönliche Vorsprache des Halters ist erforderlich
  • bei Diebstahl sollte eine Anzeige bei der Polizei erstattet werden 

Gebühren  
Grundgebühr 28,30 EUR

Es ist immer eine Versicherung an Eides Statt vom letzten Gewahrsamsinhaber der Zulassungsbescheinigung Teil II (bisher Fahrzeugbrief) abzugeben. Daher ist ein persönliches Erscheinen bei der Zulassungsstelle unter Vorlage des Personalausweises oder Passes unbedingt erforderlich.

Alternativ kann die Versicherung an Eides Statt auch bei einem Notar Ihrer Wahl abgegeben werden.

Die abhanden gekommene Zulassungsbescheinigung Teil II (bisher Fahrzeugbrief) wird im Verkehrsblatt aufgeboten. Sie kann Ihnen dann in der Regel nach 2 - 3 Wochen ausgehändigt werden.


Gebühren  
Abgabe Versicherung an Eides Statt 30,70 EUR
Hinweis

Soll der Standort Ihres Fahrzeuges aus einem anderen Zulassungsbezirk in den Kreis Pinneberg bzw. in einen anderen Zulassungsbezirk verlegt werden, dann setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.


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