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Import und Zulassung von Neufahrzeugen


Bringen Sie bitte bei EU- bzw. Nicht-EU-Importen folgende Unterlagen im Original mit:

  • Wenn vorhanden, die blanko Zulassungsbescheinigung(en) aus dem Ausland
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung / Certificate of Conformity (COC)
  • Lückenloser Eigentumsnachweis: z.B. durch Kaufverträge bzw. Rechnungen im Original
  • Händlerbescheinigung (Erforderliche Angaben: Neufahrzeug, Importland des Fahrzeuges, Erklärung darüber, dass noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II beantragt bzw. ausgestellt wurde).
  • Abnahme nach § 21 StVZO, so genannte Bauratabnahme, für Fahrzeuge ohne EG-Typgenehmigung
  • ggf. bei Nicht-EU-Importen eine Zollunbedenklichkeitsbescheinigung; z.B. bei Grenzübertrittsstelle oder Zollamt in Pinneberg
  • Bei EU-Importen ist die Zulassungsstelle nach § 18 (10) Umsatzsteuergesetz dem Finanzamt gegenüber verpflichtet, den innergemeinschaftlichen Erwerb eines Neufahrzeuges mitzuteilen. Als neu gilt ein Fahrzeug, dessen erste Inbetriebnahme nicht mehr als 6 Monate bzw. nicht mehr als 6000 km Laufleistung zurückliegt.


Zusätzlich benötigen Sie die folgenden Unterlagen:

  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Personalausweis oder Reisepass und sofern vorhanden eine Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) und ggf. den Aufenthaltstitel
  • bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
  • bei minderjährigen Fahrzeughaltern: die schriftliche Einwilligung und die Personalausweise beider Erziehungsberechtigten sowie der Führerschein des minderjährigen Fahrzeughalters
  • bei minderjährigen Fahrzeughaltern mit Schwerbehinderung: die schriftliche Einwilligung und die Personalausweise beider Erziehungsberechtigten und den Schwerbehindertenausweis des minderjährigen Fahrzeughalters
  • bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen: Handels-/ Vereinsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Personalausweis(e) des/der Zeichnungsberechtigten
  • SEPA-Lastschriftmandat
    Bei abweichendem Kontoinhaber, muss der Fahrzeughalter zwingend das SEPA-Lastschriftmandat unterschreiben

Gebühren  
Grundgebühr 33,80 EUR

Die Gebühren können auch per ec-cash (ec-Karte mit PIN) entrichtet werden.

Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an, die Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellern beziehen können.


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