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Verwaltung Fachbereich Bauen, Umwelt und Verkehr Fachdienst Straßenverkehr Team Kfz-Zulassung Rote Kennzeichen Oldtimerfahrzeuge
Wenn Sie ein Fahrzeug, dass mindestens 30 Jahre alt ist, zulassen oder umschreiben möchten, können Sie ein rotes Oldtimerkennzeichen beantragen.
Diese amtlichen Kennzeichen dürfen nur für Fahrten im Rahmen von Oldtimer-Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, sowie für An- und Abfahrten zu diesen Veranstaltungen verwendet werden.
Dies gilt auch für Probe- und Überführungsfahrten sowie für Fahrten der Reparatur oder Wartung.
Besteuerung | |
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Kraftfahrzeug (pauschal) | 191,73 EUR/ Jahr |
Kraftrad (pauschal) | 46,02 EUR/ Jahr |
Um ein Fahrzeug als Oldtimer anmelden zu können, bringen Sie bitte folgende Unterlagen im Original mit:
Die Zuteilung kann erst erfolgen, wenn das Führungszeugnis und die KBA-Auskunft eingegangen sind.
Zudem ist die persönliche Vorsprache des Antragstellers bei Zuteilung des roten Oldtimerkennzeichens erforderlich.
Gebühren | |
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Grundgebühr | 90,00 EUR |
Die Gebühren können auch per ec-cash (ec-Karte mit PIN) entrichtet werden.
Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an, die Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellern beziehen können.
Webseiten-ID: 3478
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
+49 (0)4121 - 4502-0
info@kreis-pinneberg.de
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