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Verwaltung Fachbereich Bauen, Umwelt und Verkehr Fachdienst Straßenverkehr Team Kfz-Zulassung Saisonkennzeichen
Sie möchten Ihr Fahrzeug nur für einen begrenzten, jährlich wiederkehrenden Zeitraum zulassen. Der gewünschte Zeitraum muss mindestens zwei und kann höchstens elf Monate umfassen.
Die Zulassungsdauer wird auf der rechten Kennzeichenhälfte eingeprägt. Das Fahrzeug ist immer für volle Monate zugelassen, d.h. vom ersten bis zum letzten Tag des Monates. Außerhalb des gültigen Saisonzeitraumes darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Verkehrsraum benutzt und abgestellt werden.
Bitte bringen Sie dazu folgende Unterlagen im Original mit:
Gebühren | |
---|---|
Grundgebühr | 30,60 EUR |
Bei Ausstellung der neuen Zulassungsdokumente (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II) fallen zusätzliche Kosten in Höhe von
8,90 EUR an.
Die Gebühren können auch per ec-cash (ec-Karte mit PIN) entrichtet werden.
Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an, die Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellern beziehen können.
Webseiten-ID: 3479
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
+49 (0)4121 - 4502-0
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