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Umschreibung ohne Halterwechsel nach Pinneberg bei Kennzeichen-Mitnahme


Sie möchten Ihr Fahrzeug, dass bisher in einem anderen Zulassungsbezirk registriert war, in den Kreis Pinneberg ummelden...

Dazu bringen Sie bitte folgende Unterlagen im Original mit:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (bisher Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (bisher Fahrzeugbrief)
    Anmerkung: Nur bei Namensänderung erforderlich
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (HU-Prüfbericht vom TÜV, DEKRA, o.ä.)
  • bei Fahrzeugen, die der Sicherheitsprüfung (SP) unterliegen, das gültige Prüfprotokoll
  • Personalausweis oder Reisepass und sofern vorhanden eine Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) und ggf. den Aufenthaltstitel
  • bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
  • bei minderjährigen Fahrzeughaltern: die schriftliche Einwilligung und die Personalausweise beider Erziehungsberechtigten sowie der Führerschein des minderjährigen Fahrzeughalters
  • bei minderjährigen Fahrzeughaltern mit Schwerbehinderung: die schriftliche Einwilligung und die Personalausweise beider Erziehungsberechtigten und den Schwerbehindertenausweis des minderjährigen Fahrzeughalters
  • bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen: Handels- /Vereinsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Personalausweis(e) des/der Zeichnungsberechtigten
  • Kennzeichenschilder (nur bei Änderung des Kennzeichens)
  • SEPA-Lastschriftmandat  (nur bei Änderung der Bankverbindung und bei Änderung des Kennzeichens)

Die Zulassungsbescheinigung Teil II (bisher Fahrzeugbrief) muss nicht mehr geändert werden. Daher ist die Vorlage lediglich bei einer Namensänderung erforderlich.

Ausnahme:
Sind noch alte Fahrzeugpapiere vorhanden, muss der Fahrzeugbrief (alt) unbedingt vorgelegt werden, wenn auf dem Fahrzeugschein (alt) bereits ein Adressaufkleber ist.


Gebühren  
Grundgebühr 24,20 EUR

Bei Ausstellung der neuen Zulassungsdokumente (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II) fallen zusätzliche Kosten in Höhe von
8,90 EUR an.

Die Gebühren können auch per ec-cash (ec-Karte mit PIN) entrichtet werden.

Internetbasierte Antragstellung

Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit einer internetbasierten Antragstellung. Die internetbasierte Antragstellung ist allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen und nicht für jedes Fahrzeug oder jeden Antragsteller*in möglich. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, erfahren Sie hier: Behörden Serviceportal.


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