Beim Anklicken der Sprachfunktion wird eine Verbindung mit Google hergestellt und Ihre personenbezogenen Daten werden an Google weitergeleitet!

Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum sind genehmigungspflichtig und bedürfen in besonderen Fällen einer Anordnung zur Verkehrssicherung.

Finden die Veranstaltungen innerhalb einer Ortschaft, eines Amtsgebietes oder einer Stadt statt, sind die Anträge zur Durchführung bei den örtlichen Behörden zu stellen. Dies sind:

  • die Städte Elmshorn, Pinneberg, Quickborn, Wedel, Barmstedt, Schenefeld, Uetersen und Tornesch
  • außerdem die amtsfreien Gemeinden Bönningstedt, Hasloh, Halstenbek, Helgoland und Rellingen
  • und die Ämter Elmshorn-Land, Geest und Marsch Südholstein, Hörnerkirchen, Pinnau und Rantzau

Veranstaltungen, die über das Gebiet einer Stadt, eines Amtes oder einer Gemeinde hinaus gehen, sind beim Kreis Pinneberg mit nachfolgendem Antrag zu beantragen.



Webseiten-ID: 20010986