Beim Anklicken der Sprachfunktion wird eine Verbindung mit Google hergestellt und Ihre personenbezogenen Daten werden an Google weitergeleitet!

Händlerkennzeichen können durch die Kfz-Zulassungsbehörde zuverlässigen Kraftfahrzeugteileherstellern, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändlern befristet oder widerruflich zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung für Probe-,Prüfungs- und Überführungsfahrten zugeteilt werden.

Voraussetzungen:

Wenn Ihr Antrag eingegangen ist, prüfen wir, ob Sie die Voraussetzungen für die Zuteilung des Kennzeichens erfüllen, insbesondere ob Sie zuverlässig sind.

Diese Prüfung kann ca. 2-4 Wochen dauern.

Für diese Zuverlässigkeitsprüfung benötigen wir ein aktuelles Führungszeugnis. Zudem fordern wir aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrtbundesamt eine Auskunft an und überprüfen den Standort, an dem Sie Ihr Gewerbe ausüben.

Wenn die Zuverlässigkeitsprüfung positiv verlaufen ist, wird das Kennzeichen zunächst befristet für 6 Monate zugeteilt. Erweisen Sie sich in diesem Jahr als zuverlässig, wird die Zuteilung verlängert. Es werden zwei Kennzeichenschilder gesiegelt.

Sie erhalten ferner ein rotes Fahrzeugscheinheft, in das Sie jedes mit dem roten Kennzeichen gefahrene Fahrzeug eintragen und für die Vorschriftsmäßigkeit und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges unterzeichnen.

Das erforderliche Fahrtenbuch ist in eigener Verantwortung zu beschaffen.

Welche Unterlagen werden benötigt:
  • einen schriftlichen Antrag
  • elektr. Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen
  • Personalausweis oder Reisepass und sofern vorhanden eine Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) und ggf. den Aufenthaltstitel
  • polizeiliches Führungszeugnis nach § 30 (5) BZRG (ist beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen)
  • Selbstauskunft aus dem Schuldnerverzeichnis
  • bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen: Handels-/ Vereinsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Personalausweis(e) des/der Zeichnungsberechtigten
  • falls Sie Ihr Betriebsgelände angemietet haben, Kopie des Mietvertrages ansonsten eine Flurkarte
  • ein Nachweis über mind. 3 Stellplätze muss erbracht werden
  • SEPA-Lastschriftmandat  


Webseiten-ID: 3477