Bei Benutzung wird die Seite neugeladen
Barrierefreie Anpassungen
Wählen Sie Ihre Einstellungen
Seheinschränkungen Unterstützung für Menschen, die schlecht sehen
Texte vorlesen Hilfestellung für Nutzer, die Probleme beim Lesen von Onlinetexten haben
Kognitive Einschränkungen Hilfestellung beim Lesen und beim Erkennen wichtiger Elemente
Neigung zu Krampfanfällen Animationen werden deaktiviert und gefährliche Farbkombinationen reduziert
Konzentrationsschwäche Ablenkungen werden reduziert und ein klarer Fokus gesetzt
Screenreader Die Website wird so verändert, das sie mit Screenreadern kompatibel ist
Tastatursteuerung Die Webseite kann mit der Tastatur genutzt werden
Alle Einstellungen zurücksetzen Ihre Einstellungen zur Barrierefreiheit werden auf den Standard zurückgesetzt
Individuelle Anpassungen
Schriftgröße
Zeilenabstand
Inhaltsgröße
Wortabstand
Zeichenabstand
Hintergrundfarbe
Textfarbe
Linkfarbe
Titelfarbe

Beim Anklicken der Sprachfunktion wird eine Verbindung mit Google hergestellt und Ihre personenbezogenen Daten werden an Google weitergeleitet!

Veräußerung eines zugelassenen Fahrzeuges


Beim Fahrzeugverkauf häufen sich die Fälle, in denen der Erwerber eines Fahrzeuges seiner Pflicht zur Außerbetriebsetzung bzw. Ummeldung des Fahrzeuges nicht nachkommt. In der Folge zahlt der Verkäufer weiterhin die Kfz-Steuer und eventuell auch die Versicherung!

Wie können Sie sich als Verkäufer dagegen schützen?

Der Veräußerer ist nach dem Gesetz verpflichtet, den Verkauf eines Fahrzeuges der Zulassungsstelle mitzuteilen, die dem Fahrzeug ein amtliches Kennzeichen erteilt hat. Dazu kann er beispielsweise den Kaufvertrag in Kopie übersenden oder faxen. Fertigen Sie daher über den Verkauf von Kraftfahrzeugen stets einen Kaufvertrag.

Es ist wichtig, dass im Kaufvertrag dokumentiert ist, dass die Zulassungsbescheinigung Teil II (bisher Fahrzeugbrief) und die Zulassungsbescheinigung Teil I (bisher Fahrzeugschein) übergeben wurden. Außerdem müssen der vollständige Name des Erwerbers und seine Anschrift angegeben werden.

Die Übergabe der Dokumente muss vom Erwerber quittiert sein. 

Lassen Sie sich bei der Veräußerung eines Fahrzeuges auch den Personalausweis des Käufers zeigen. Vergleichen Sie die Anschrift im Ausweis mit der im Kaufvertrag.

Eine Durchschrift des Kaufvertrages senden Sie bitte zeitnah an Ihre zuständige Zulassungsstelle.

Der Erwerber benötigt außerdem den Bericht über die letzte Hauptuntersuchung, sofern aufgrund des Alters des Fahrzeuges solch eine Untersuchung schon fällig war.

Mit Eingang der Verkaufsanzeige wird die steuerliche Abmeldung des Fahrzeuges nicht veranlasst. Der bisherige Halter kann mit dem Kaufvertrag das Fahrzeug bei der Versicherung selbst abmelden. Wir empfehlen daher, Ihr Fahrzeug noch vor Übergabe an die Erwerberin/den Erwerber bei einer Kfz-Zulassungsstelle Ihrer Wahl unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I (bisher Fahrzeugschein) und der Kennzeichenschilder außer Betrieb zu setzen.



Webseiten-ID: 3485