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Verwaltung Fachbereich Bauen, Umwelt und Verkehr Fachdienst Straßenverkehr Team Kfz-Zulassung Wiederzulassung
Möchten Sie Ihr außer Betrieb gesetztes PI - Fahrzeug im Kreis Pinneberg wieder zulassen, so bringen Sie bitte dazu folgende Unterlagen im Original mit:
Gebühren | |
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Grundgebühr mit Verbleibskennzeichen | 23,60 EUR |
Grundgebühr ohne Verbleibskennzeichen | 30,60 EUR |
Bei Ausstellung der neuen Zulassungsdokumente (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II) fallen zusätzliche Kosten in Höhe von
8,90 EUR an.
Die Gebühren können auch per ec-cash (ec-Karte mit PIN) entrichtet werden.
Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an, die Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellern beziehen können.
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit einer internetbasierten Antragstellung. Die internetbasierte Antragstellung ist allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen und nicht für jedes Fahrzeug oder jeden Antragsteller*in möglich. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, erfahren Sie hier: Behörden Serviceportal.
Webseiten-ID: 3492
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
+49 (0)4121 - 4502-0
info@kreis-pinneberg.de
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